Enterbt – was tun? Gehen Sie besonnen vor!

Wer enterbt wurde, muss genau wissen, was zu tun ist!

Wer von einem nahen Angehörigen enterbt wurde, fühlt sich häufig wie vor den Kopf gestoßen. Man hat zu Lebzeiten vieles für den Verstorbenen getan oder weiß sich ihm anderweitig eng verbunden. Vielleicht hat der Erblasser sogar einmal geäußert, dass man auch seinen gebührenden Anteil erhalten soll. Und dann hört man plötzlich von Verwandten oder Bekannten, dass es ein Testament gibt, das Andere begünstigt. Auf einmal ist man klassisch enterbt – was tun? Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und lässt nahe Angehörige nicht im Regen stehen. Das sog. Pflichtteilsrecht hilft denen, die enterbt wurden, am Erbe zu partizipieren.