Erben mehrere Personen, so ist ein Streit zwischen den Erben häufig schon vorprogrammiert. Daher kann es sich als Erblasser anbieten, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Allerdings sind dabei die Nachteile einer Testamentsvollstreckung nicht zu ignorieren.
Testamentsvollstreckung kostet Geld
So ist zunächst zu beachten, dass eine Testamentsvollstreckung Geld kostet. Denn im Regelfall erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung. Sofern der Erblasser die Höhe des Honorars nicht im Testament bestimmt hat, wird diese „angemessene Vergütung“ anhand verschiedener Faktoren bestimmt. Dazu zählen etwa der Wert des Nachlasses, die Dauer der Tätigkeit und das Einbringen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers. Diese Kosten haben, sofern nicht anderweitig geregelt, die Erben aus dem Nachlass zu bezahlen. Für sie selbst bleibt somit weniger übrig.
Die Kosten sind allerdings nicht der einzige Nachteil einer Testamentsvollstreckung, den es zu bedenken gilt. So hat gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker das Recht, die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände in Besitz zu nehmen und über sie zu verfügen. Insbesondere bei der Dauertestamentsvollstreckung führt dies somit zu einer starken Beschränkung der Rechte der Erben über einen gegebenenfalls längeren Zeitraum.
Nachteile einer Testamentsvollstreckung sind nicht zu unterschätzen
Darüber hinaus kontrolliert das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker bei der Ausführung seiner Aufgaben nicht. Zwar haben die Erben bei mangelhafter Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen oder Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend zu machen. Eine Kontrolle seiner Tätigkeit erfolgt aber kaum.
Zu beachten ist jedoch auch, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung bereits im Testament so ausgestalten kann, dass diese Nachteile möglichst wenig ins Gewicht fallen. Hat der Erblasser dies allerdings versäumt, kann es für den Erben in manchen Fällen sogar Sinn machen, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil einzufordern. Diese Entscheidung ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Auf den Rat eines Experten verzichten sollte man bei dieser Entscheidung jedoch nicht. Dieser kann etwa durch eine kostenlose Kurzanfrage schnell und unkompliziert eingeholt werden.