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Wird man vom Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen, kann dies bereits ärgerlich genug sein. Wenn es nun allerdings noch zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt, steigert sich der Ärger ins Unermessliche. Von einem ursprünglich sicher geglaubten Erbe bleibt dann nichts mehr übrig. All dies lässt sich allerdings recht einfach vermeiden. Worauf zu achten ist, verrät Ihnen dieser Artikel.

Pflichtteilsanspruch als Mindestbeteiligung am Nachlass

Doch was ist überhaupt unter dem Begriff Pflichtteilsanspruch zu verstehen? Kurz gesagt stellt der Pflichtteilsanspruch einen Geldanspruch einer pflichtteilsberechtigten Person, die enterbt wurde, dar. Pflichtteilsberechtigt sind dabei grundsätzlich Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten. Der Anspruch richtet sich gegen den Erben und ist gemäß § 2317 Abs. 1 BGB fällig, sobald der Erbfall eintritt. Somit ist er eine Art „Mindestbeteiligung“ am Erbe und besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Als nächstes stellt sich die Frage, nach welcher Frist die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eintritt. Dabei ist auf die Regelverjährungsfrist abzustellen. Diese beträgt die nach § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt dabei grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem die betroffene Person Kenntnis vom Erbfall und seinem Pflichtteilsanspruch erlangt hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt es zu handeln. Häufig wird der Pflichtteilsberechtigte dies spätestens durch die Testamentseröffnung erfahren.

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs durch Klageerhebung verhindern

Wie kann die Verjährung nun also verhindert werden? In erster Linie geschieht dies durch die Erhebung einer Klage vor Gericht. Um für eine Hemmung der Verjährung zu sorgen, genügt es bereits, eine Auskunftsklage gegen den Erben zu erheben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich mit dem Erben schriftlich darüber zu einigen, dass dieser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Bei offenen Fragen zum Pflichtteilsanspruch gilt es daher schnell zu handeln. Wollen Sie also Ihren Pflichtteilsanspruch einfordern, sollten Sie sich zunächst eine Expertenmeinung einholen. Dies ist etwa mit Hilfe einer kostenlosen Kurzanfrage schnell und unkompliziert möglich.