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Kann man ein Testament online erstellen? Viele Menschen scheuen auch bei der Formulierung ihres letzten Willens unnötige Bürokratie. Ein Testament direkt im Internet aufzusetzen, erscheint insofern sehr attraktiv. Aber ist es auch rechtlich möglich?

Testament online erstellen: Rechtslage in Deutschland

Das deutsche Erbrecht möchte bei letztwilligen Verfügungen 100% sicher sein, dass sie dem wahren Willen des Erblassers entsprechen. Daher sind die Formvoraussetzungen für Testamente und Erbverträge sehr hoch. Während man z.B. einen Kaufvertrag ganz einfach per E-Mail oder sogar mündlich schließen kann, ist das bei Testamenten nicht zulässig. Denn man zweifelt daran, dass der Erblasser es in diesen Fällen wirklich ernst gemeint hat. Deswegen legt § 2231 BGB fest: Außerhalb ganz ungewöhnlicher Notfälle kann man ein Testament nur errichten, wenn man dafür zum Notar geht oder wenn man es eigenhändig schreibt. Eigenhändig heißt dabei, dass das gesamte Schriftstück handschriftlich verfasst ist. Es genügt also nicht, den Testamentstext am Computer zu verfassen, auszudrucken und dann zu unterschreiben. Der Sinn dahinter: An der Handschrift kann man erkennen, dass der Erblasser das Dokument selbst verfasst hat und dabei auch noch einigermaßen klar denken konnte. Das bedeutet: Wer ein Testament online erstellen möchte, kann dies nach deutschem Recht nicht tun.

Testament online erstellen: Anwendung ausländischen Rechts

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Sachverhalt Bezüge zu einem anderen Land hat, dessen Rechtsordnung es für zulässig hält, dass Erblasser ihr Testament online erstellen. Lebt der Erblasser etwa in einem solchen Land oder hat er die Staatsangehörigkeit dieses Landes, so kommen ihm dessen großzügige Formvorschriften zugute. Das ergibt sich aus Art. 1 des Haager Testamentsformübereinkommens. An dieser Rechtslage hat sich auch durch das Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) nichts geändert, denn deren Art. 27 gilt nur für Erbverträge, vgl. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO.

Testament online erstellen: Damit werben Erbrechtsportale

Wenn trotz dieser klaren Rechtslage auf manchen Erbrechtsseiten davon die Rede ist, man könne sein Testament online erstellen, so ist damit etwas anderes gemeint. Was natürlich auch in Deutschland möglich ist: Man kann sein Testament online vorbereiten und denn womöglich aus Bausteinen zusammengesetzten Text dann am Ende mit der Hand abschreiben. Gegen diese digitale Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments ist wenig einzuwenden. Erblasser sollten aber Wert darauf legen, dass der Testaments-Generator tatsächlich unmissverständlich formuliert und die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. Das ist einfacher gesagt als getan. In vielen Fällen streiten die Erben später um kleinste Andeutungen, die ein Online-Tool nicht gesehen hat, die einem Anwalt aber sogleich aufgefallen wären. Sinnvoll erscheint daher, zumindest mit einer kostenlosen Kurzanfrage zum Testament einen ersten anwaltlichen Rat einzuholen. Konflikte unter Erben wollen die meisten Erblasser unbedingt vermeiden.