Kunstsammler

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für den Bereich der Kulturgüterbefreiung eine vielbeachtete Grundsatzentscheidung gefällt. In der Entscheidung (BFH, Urteil v. 12.05.2016 – II R 56/14, Volltext) werden einige bislang offene Streitpunkte geklärt. Kunstsammlern blühen nun bessere Bedingungen bei der Erbschaftssteuerplanung.

Kunstsammler: Vereinfachung Schenkungssteuerbefreiung

Im Erbschaftssteuergesetz ist eine sogenannte Kulturgüterbefreiung geregelt. Um als Kunstsammler in den Genuss einer Steuerbefreiung zu gelangen, müssen hierfür Kulturgüter für „Zwecke der Forschung oder Volksbildung“ zugänglich gemacht werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Kunstwerke in einem „den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht (…) werden“. In der Vergangenheit vertrat die Finanzverwaltung hierzu einen harten Standpunkt für das Merkmal „öffentliche Zurverfügungstellung“. Für die Finanzverwaltung war ein Kunstwerk der Öffentlichkeit nur dann zur Verfügung gestellt, wenn es sich für die Dauer von mindestens 10 Jahren im unmittelbaren Besitz eines Museums befand.

Häufig haben Museen meist kein Interesse an einer lediglich zehnjährigen Leihgabe. Dies vor allem wegen den hohen Kosten für die Versicherung der Kunstwerke. Die Kunstsammler bzw. die Erben andererseits möchten sich auch an den Kunstwerken zu Hause erfreuen. In der Vergangenheit gab es deswegen oft Streit zwischen Finanzämtern und dem jeweiligen Kunstsammler über die Merkmale für die Kulturgüterbefreiung.

Der BFH hat mit seiner Entscheidung  nun die lange Leihfrist verworfen. Er macht in seiner Entscheidung klar, dass die Kulturgüterbefreiuung nach § 13 ErbStG keine zehnjährige, unmittelbare Besitzverschaffung des Museums an den Kunstgegenständen erfordert. Es genügt bereits der Abschluss eines Leih- und Kooperationsvertrages, wonach das Museum jederzeit die Kunstgegenstände beim Kunstsammler oder in dessen Lager anfordern kann. Wo die Kunstwerke von dem jeweiligen Kunstsammler dauerhaft gelagert werden ist für die Erfüllung der Befreiung ohne Bedeutung.

Weitreichende Konsequenzen für Erbschaftssteuerplanung

Durch die Entscheidung des BFH gibt es nun konkrete Hinweise für eine bessere Erbschaftssteuerplanung. Hierdurch können Kunstsammler ihre Kunstwerke einfacher steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Diese große Bedeutung macht es notwendig, sich gründlich zu informieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und Fehler in der Erbschaftssteuerplanung zu vermeiden. Gerade eine umfassende Erbschaftssteuerplanung ist sehr komplex und für die Betroffenen mit allen rechtlichen Konsequenzen nur schwer durchschaubar. Im Zweifel sollten Sie über eine kostenlose Kurzanfrage unsere Expertise in Anspruch nehmen.