Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Beschluss die Anforderungen an Patientenverfügungen erhöht. Die Schriftstücke der Patientenverfügung müssen möglichst konkret sein. Insbesondere nur die Aussage, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, reicht nach Ansicht des BGH nicht aus. Bindend sind die Festlegungen nur dann, wenn einzelne Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen genug beschrieben werden.

Fall: Patientenverfügung zu ungenau formuliert

Mit der Entscheidung (Beschluss v. 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16) geht ein Streit unter drei Töchtern über den richtigen Umgang mit der pflegebedürftigen Mutter weiter. Die 75jährige Frau wird seit einem Hirnschlag im Jahr 2011 über eine Magensonde ernährt. Nach einigen epileptischen Anfällen verlor die Frau die Fähigkeit zu sprechen und liegt seit Jahren im Koma. In zwei Patientenverfügungen hatte die Mutter sich für den Fall eines schweren Gehirnschadens gegen „lebensverlängernde Maßnahmen“ ausgesprochen. Diese sollten für den Fall unterbleiben, dass „vitale Körperfunktionen dauerhaft und ohne Aussicht auf Besserung ausfallen oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein Dauerschaden des Gehirns zurückbleiben wird.“ Dabei hatte die Frau ein Musterformular der evangelischen Kirche verwendet. Einer ihrer drei Töchter wurde die Vollmacht zur Durchsetzung erteilt. Diese Tochter ist der Ansicht, dass ein Ende der künstlichen Ernährung nicht dem Willen der Mutter entspricht. Ihre beiden Schwestern sahen das anders.

Nach Auffassung des BGH sind die Verfügungen nicht konkret genug. Es lasse sich daraus kein Sterbewunsch ableiten. Daher greife zunächst die Vollmacht. Diese könne nur aufgehoben oder beschränkt werden, wenn feststeht, dass sich die Tochter über den mutmaßlichen Willen ihrer Mutter hinwegsetzt. Angesichts der unzureichenden Patientenverfügung sei aber nicht klar, ob ein Abbruch der künstlichen Ernährung der Mutter gewünscht würde.

Weitreichende Rechtliche Konsequenzen einer Patientenverfügung

Eine unzureichende Patientenverfügung kann zu großen Zerwürfnissen in der Familie führen und weitreichende Konsequenzen auslösen. Diese große Bedeutung macht es notwendig, sich gründlich zu informieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Viele Patientenverfügungen sind sehr komplex gestaltet und für die Betroffenen mit allen rechtlichen Konsequenzen nur schwer durchschaubar.  Im Zweifel sollten Sie über eine kostenlose Kurzanfrage unsere Expertise in Anspruch nehmen.